Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Informationen des Landrates  

 
 
Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 3
Gremium: Kreistag
Datum: Mo, 26.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:20 - 19:20
Raum: Kulturzentrum Rathenow GmbH, Blauer Saal
Ort: Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow

 

Sitzungsverlauf

 

Herr Lewandowski, Landrat, informiert insbesondere über Folgendes:

 

  • Begehungsmöglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge durch politische Mandatsträger/innen

Die politischen Mandatsträger/innen erhalten in der Regel zwei Mal pro Jahr die Möglichkeit, die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge im Landkreis Havelland zu begehen. Als nächster Termin ist Freitag, der 04.11.2016, in der Zeit von 14:00 bis 17.00 Uhr vorgesehen. Als Ansprechpartner/innen stehen die Heimleiter, Sozialbetreuer sowie Frau Franke, Amtsleitung Amt 50, Frau Buschow, Sachgebietsleitung 50.5, und Herr Gall, Dezernent II, zur Verfügung. Die Anmeldung im Vorzimmer der Amtsleitung 50 ist unter der Telefonnummer: 03385 551-2494 bei Frau Wowros erwünscht.

 

  • Schriftverkehr mit der Deutschen Bahn (DB) zur geplanten Bedienungsaufgabe von Güterverkehrsstellen im Havelland

Zum Kreistag am 20.06.2016 stellten die Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU, Grüne/B 90 und FDP/Bauern/Familie einen gemeinsamen Antrag. Der Kreistag fordert die Deutsche Bahn AG und ihre Tochtergesellschaften DB Netz und DB Cargo auf, bei der Umsetzung ihrer Planungen zur Zukunft des Güterverkehrs sicherzustellen, dass den Güterverkehrsstandorten im Landkreis Havelland in Wustermark und Ketzin/Havel keine Nachteile entstehen. Der Antrag wurde vom Kreistag mehrheitlich angenommen. Noch im Juli habe er an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Herr Dr. Rüdiger Grube, geschrieben und um Auskunft über die geplante Schließung von Güterbahnhöfen in Deutschland gebeten. Am 08.08.2016 hat Herr Dr. Joachim Trettin (Konzernbevollmächtigter Region Ost und für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) geantwortet. In seinem Schreiben schildert er die Gründe für die Entscheidung bis zu 215 Güterverkehrsstellen (Gvst) zu schließen. Hintergrund der geplanten Bedienungsaufgabe an den Güterverkehrsstellen Etzin, Mosolf, Ketzin Mülldeponie, Wustermark Güterverkehrszentrum und Wustermark Umschlagbahnhof ist das geringe Mengenaufkommen. Eine Bedienung der betroffenen Gvst durch dritte Eisenbahnverkehrsunternehmen, wie z. B. die Havelländische Eisenbahn Aktiengesellschaft, bleibt davon unberührt. Hintergrund ist, dass DB Cargo keine Gvst schließt, sondern diese nicht mehr anfährt. Das bedeutet auch, dass bei einer geänderten Auftragslage DB Cargo die Wiederaufnahme der Bedienung prüfen wird. Güterverkehrsstellen, die nicht mehr durch DB Cargo angefahren werden, sind weiterhin im Verzeichnis der Bestimmungsstellen für Güterverkehr geführt und mit dem Hinweis versehen, dass sie von einem Dritt-Eisenbahnverkehrsunternehmen bedient werden.

 

  • Bereitstellung des Berichtes zur Aktualisierung der Energie- und CO2-Bilanz des Landkreises Havelland

Herr Doepner bat im Kreisausschuss am 12.09.2016 um Bereitstellung des Berichtes zur Aktualisierung der Energie- und CO2-Bilanz des Landkreises Havelland, über welchen am 07.09.2016 im Ausschuss für Landwirtschaftsförderung/U/ÖS informiert wurde, an alle Abgeordneten. Der Bericht ist unter der o. g. Ausschusssitzung im Ratsinformationssystem eingestellt und kann jederzeit eingesehen werden. Die Aktualisierung für das Kalenderjahr 2014 zeigt die beobachteten Veränderungen des bis dato letzten vorliegenden Bilanzjahres 2011 auf.

 

Verwaltungsstrukturreform

Der Kreistag des Landkreises Havelland sprach sich am 22.02.2016 dafür aus, die eigenen Landkreisgrenzen bei der beabsichtigten Verwaltungsstrukturreform im Land Brandenburg unverändert zu lassen. Der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg führte zur Landrätekonferenz aus, dass ab Dezember 2016 der Entwurf im Kabinett behandelt werden soll. Im Juni 2017 soll durch den Landtag Brandenburg der Beschluss zur Neugliederung der Landkreise erfolgen, im Juli 2017 werden dann die Kreisstädte bestimmt.

 

Altanschließer-Problematik

Am 22.09.2016 fand eine Informationsveranstaltung des Ministerium des Innern und für Kommunales zum Gutachten von Prof. Dr. Brüning statt. Daraus ergab sich, dass zurzeit die finanziellen Hilfen durch das Land noch nicht geklärt sind, jedoch die Wasser- und Abwasserverbände bzw. die Kommunen/Gemeinden letztendlich die Entscheidungsgewalt besitzen. Ferner ist das Gutachten nicht als Empfehlung, sondern als Option einzustufen. 

 

Vorhaltekosten im Bereich Asyl

Die Landesregierung stellt einmalig 11,6 Mio. Euro für alle kreisfreien Städte und Landkreise zur Verfügung. Dies reicht jedoch nicht um die Kosten zu decken, zumal für die Folgejahre die Ausgaben weiter bestehen bleiben. Finanzielle Erwartungen an die Landesregierung bleiben somit.

 

  • Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte im Landkreis Havelland

Der Landkreis erhält Zuwendungen in Höhe von 110.593,84 Euro aus dem Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ aus dem Bundeshaushalt für das Vorhaben „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte im Landkreis Havelland“. Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 01.09.2016 bis 31.08.2018. Die Stelle wurde ausgeschrieben und wird ab 01.10.2016 befristet bis 31.08.2018 besetzt.

 

  • Sachstand Asyl

Im laufenden Jahr wurden zum Stichtag 30.08.2016 insgesamt 319 Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge nach den Bestimmungen des Landesaufnahmegesetzes aufgenommen. Die Zugangseinschätzung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 29.07.2016 wurde für dieses Jahr in der Summe mit 1.202 Personen festgelegt. Per 30.08.2016 sind in Gemeinschaftsunterkünften 949 Personen und in Übergangswohnungen 531 Personen untergebracht, insgesamt somit 1.480 Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge. Davon haben 334 Personen bereits eine Aufenthaltserlaubnis. Aufgrund der freien Kapazitäten darf dieser Personenkreis weiterhin in den Gemeinschaftsunterkünften verbleiben. Das Jobcenter kommt für die Kosten der Unterkunft auf.

 

Der Aufhebungsvertrag zum Rückbau der Traglufthallen in Brieselang, Falkensee und Nauen ist abgeschlossen. Der Rückbau ist erfolgt bzw. erfolgt.

 

Der Landkreis erhält keine Investitionspauschale für die Notunterkunft in der Nauener Sporthalle, die in der Nacht zum 25.08.2015 einem Brandanschlag zum Opfer fiel. Das Landesamt für Soziales und Versorgung begründet seine Ablehnung u. a. damit, dass die Halle durch den Brand nicht mehr genutzt werden konnte. Das hat zur Folge, dass dem Landkreis die Kosten, die für die Ausstattung der Halle als Notunterkunft entstanden sind, nicht erstattet werden. Es handelt sich hierbei um einen Betrag von rund 50.000 Euro.

 

  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Seit November letzten Jahres nimmt auch der Landkreis Havelland unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf. Im Jahresdurchschnitt wurden ca. 80 Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren im Landkreis Havelland betreut. Mit Stichtag vom 15.09.2016 befanden sich 77 Jugendliche in der Betreuung des Landkreises, 14 weitere sind dem Landkreis angekündigt.

 

  • Regionale Gesundheitskonferenz

Am 14.09.2016 fand in Nauen die 7. regionale Gesundheitskonferenz statt. Der inhaltliche Themenschwerpunkt war diesmal „betriebliche Gesundheitsförderung“.

 

Vor Beginn der 7. regionalen Gesundheitskonferenz fand ein Pressegespräch statt. Hier wurde das Projekt „Gesundheitssport im ländlichen Raum“ inhaltlich präsentiert und eine Projektvereinbarung mit allen Projektpartnern unterzeichnet. Außerdem schlossen der Landkreis Havelland und die AOK-Nordost eine dreijährige Kooperationsvereinbarung. Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, künftig intensiver im Bereich der Prävention zusammen zu arbeiten und vermehrt gesundheitsförderliche Projekte für die Menschen vor Ort zu entwickeln.

 

Hintergrundinformation zum Projekt „Gesundheitssport im ländlichen Raum“:

In einem Projektzeitraum von zwei Jahren sollen ländliche Sportvereine für die Schaffung gesundheitsorientierter und sportartübergreifender Bewegungsangebote sensibilisiert werden. Durch ein gezieltes Coaching eines gesundheitssportlich erfahrenen Sportvereins und den Erfahrungsaustausch mit den teilnehmenden Projektvereinen sollen aktive Partnerschaften gefördert werden. Angestrebt werden der Auf- und Ausbau gesundheitsorientierter Bewegungsangebote im ländlichen Raum sowie eine nachhaltige Strukturentwicklung der Modellvereine des Landkreises.

 

  • Sachstand FTZ Friesack

Die Baumaßnahmen am Haus 1 (Verwaltungsgebäude) sind abgeschlossen.

Der Umzug des Ordnungs- und Verkehrsamtes sowie der Sachgebiete Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Feuer-, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind abgeschlossen. Der neue Stabsraum ist fertiggestellt und funktionsfähig. Die Technik und Ausstattung wurde getestet und für den Realbetrieb freigegeben. Das Haus 4 - Kfz-Halle für den medizinischen Katastrophenschutz sowie Rettungswache ist ebenfalls fertiggestellt.

 

  • Entwicklung/Ausbildung des Katastrophenschutzstabes

Im Zuge der Auswertung des Hochwasserereignisses 2013 wurden Optimierungsbedarfe für den Katastrophenschutzstab erkannt. Unter anderem sollte die Durchhaltefähigkeit des Stabes gestärkt, die technische und materielle Ausstattung an die modernen Bedürfnisse angepasst sowie die Handlungssicherheit der Stabsmitglieder optimiert werden. Dazu wurde seit 2014 die Stabsstruktur auf den Prüfstand gestellt. Um die Durchhaltefähigkeit des Stabes zu stärken, wurde das bestehende Zweischichtsystem um eine weitere Schicht erweitert, um den Stab nun alle acht Stunden mit frischem Personal abzulösen. Die technische und materielle Ausstattung des Stabes wurde durch neue IT-Strukturen, Kommunikationskonzepte, Handlungsabläufe innerhalb des Stabes sowie an die räumlichen Gegebenheiten angepasste Visualisierungsmöglichkeiten für die Lagedarstellung erneuert bzw. optimiert.    

Neben den In-House-Schulungen werden auch die Angebote der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) genutzt. So konnte im September eine Schicht des Stabes durch die AKNZ an der Offiziersschule des Heeres in Dresden in einem einwöchigen Training fortgebildet werden. Die dort erkannten Erfahrungen fließen wiederum in die Optimierung des Stabes ein. 

 

  • Gründung AG „Vollzug in Überschwemmungsgebieten“ – Benennung von Mitgliedern

Die Hochwässer der vergangenen Jahre, insbesondere die der Elbe von 2002 und 2013 mit dem Bruch des Elbdeiches, haben die Notwendigkeit eines präventiven Hochwasserschutzes deutlich unterstrichen. Das Land Brandenburg hat gemäß den Vorgaben der EU die Gebiete ermittelt, die bei einem 100-jährigen Hochwasser überschwemmt werden. Nun ist es erforderlich, diese Gebiete als Überschwemmungsgebiete festzulegen. Somit sollen in diesen Gebieten die erforderlichen Verbote und Nutzungsbeschränkungen – auch Schutzbestimmungen genannt – für jedermann verbindlich werden (Mit dem Hochwasservorhersagemodell des Landkreises Havelland ist zwar eine sehr gute Vorhersage der Ausbreitung von Hochwässern möglich, notwendige Schutzvorschriften lassen sich daraus jedoch nicht festlegen.).

 

Das Land Brandenburg ist für die Verfahren zur Festsetzung von neuen Überschwemmungsgebieten zuständig. Bislang hat das Land nur das Überschwemmungsgebiet der Schwarzen Elster veröffentlicht. Hier ist eine Beschleunigung dringend erforderlich. Mit den neuen Überschwemmungsgebieten werden die unteren Wasserbehörden in erheblich höherem Maße als bisher mit ganz konkreten Fragen zur Umsetzung der dann geltenden Schutzvorschriften in Überschwemmungsgebieten konfrontiert. Im Interesse eines einheitlichen und rechtssicheren Vollzugs richtet das Ministerium die Arbeitsgruppe „Vollzug in Überschwemmungsgebieten“ ein. In diese Arbeitsgruppe werden jeweils ein/e Mitarbeiter/-in der unteren Wasserbehörden berufen, die von Hochwässern ganz besonders betroffen sind. Hier gehört der Landkreis Havelland zweifellos dazu.

 

  • Sponsoring Elektrofahrzeug

Seit Juli 2016 darf der Landkreis Havelland ein drittes Elektrofahrzeug – Renault Kangoo Z.E., gesponsert von regionalen Unternehmen, feierlich übergeben – sein Eigen nennen. Genutzt wird das Elektrofahrzeug von den Mitarbeitern des Sachgebietes für Straßenverkehr, die nach ersten Dienstfahrten eine gute Einsatzfähigkeit bestätigen. Mittlerweile stehen den Mitarbeitern der Kreisverwaltung vier Ladestationen zur Verfügung. Mit dem Einsatz von drei Elektrofahrzeugen und der regelmäßigen Nutzung dieser Fahrzeuge ist das im Klimaschutzprojekt beschlossene „Modellprojekt Elektromobilität“ erfolgreich umgesetzt. Nun gilt es, die ökologische und ökonomische Auswirkung der Fahrzeuge zu erfassen.

 

  • Agrarförderung

Im zweiten Halbjahr dieses Jahres wurde von der EU-Zahlstelle angemahnt, dass bei verschiedenen Förderprogrammen zur landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung  eine Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgen soll, ob landwirtschaftliche Betriebe ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht nur marginal nachgehen. Die Erfahrungen, die bei der Anwendung der verschiedenen Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe gewonnen wurden, haben gezeigt, dass die Stützung in einer Reihe von Fällen an natürliche oder juristische Personen gewährt wurde, deren Geschäftszweck nicht oder nur am Rande  in einer landwirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

Im Rahmen dieser Regelung müssen nunmehr Antragsteller der bestimmten Förderprogramme erweitert kontrolliert werden, ob nicht nur eine nebensächliche landwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Die EU-Zahlstelle plant eine Überprüfung in mehreren deutschen Bundesländern.

 

  • Handwerkerprogramm 2016

Seit 2003 werden im Landkreis Kleinaufträge im Rahmen der beschränkten bzw. freihändigen Auftragsvergabe an regionale Unternehmen vergeben. Für das Jahr 2016 war geplant 131 Kleinaufträge mit einem Auftragswert von ca. 3,5 Mio. Euro zu vergeben. Die Vergabestatistik des Fachbereiches weist per 16.09.2016 eine Erfüllung von 112 Kleinaufträgen mit einem Auftragswert von ca. 4,5 Mio. Euro aus. Die erhebliche Übererfüllung ist auch auf die Tatsache zurückzuführen, dass eine Vielzahl ortsansässiger Unternehmen bei der Vergabe der Bauleistungen für den Wiederaufbau der Sporthalle in Nauen einbezogen wurden.

 

  • Information zum Sachstand Planungs- und Beratungsleistungen zur Breitbanderschließung im Landkreis Havelland

Nach Ausschreibung des Landkreises zu den Planungs- und Beratungsleistungen gemäß der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ hat das Planungsbüro MRK Media AG Dresden sowie dessen Vertragspartner Wirtschaftsrat Recht  am 16.08.2016 den Zuschlag erhalten. Das Planungsbüro hat somit die Arbeit aufgenommen und wird u. a. im ersten Schritt ein „erweitertes“ Markterkundungsverfahren durchführen, bei welchem unter anderem alle Kommunen im Landkreis um die erforderlichen Zuarbeiten, ohne die eine erfolgreiche Antragstellung für investive Fördermittel undenkbar ist, gebeten werden. Der dazugehörige Auftrag wurde am 05.09.2016 schriftlich erteilt. Zeitnah werden die Kommunen durch einen entsprechenden Fragebogen um Mitwirkung gebeten. Ein entsprechendes Treffen der MRK Media AG mit dem Landrat sowie aller beteiligten Hauptverwaltungsbeamten, Vertretern und anderen Mitwirkenden zur öffentlichen Darstellung und Erklärung des gesamten Ablaufs ist für den Zeitraum 42./43. Kalenderwoche in Planung. Bis dahin auftretende Fragen können somit auch direkt durch das beauftragte Planungsbüro oder dessen Vertragspartner (u. a. auch rechtliche Fragen) beantwortet werden. Gemäß der durch den Landkreis Havelland vorgegebenen Zeitschiene wird das abschließende Ergebnis und die damit prognostizierte Chance auf einen Fördermittelbescheid für Infrastrukturleistungen im Landkreis Havelland bis zum Ende des Jahres 2016 erwartet.

 

  • Information zur Eröffnung des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) - öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Zum einen wird der Entwurf des LEP HR im Bürgerservicebüro des Landkreises in Rathenow in der Zeit vom 15.09.2016 bis 15.11.2016 öffentlich ausgelegt. Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu diesem Entwurf zu äußern. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 36 vom 31.08.2016. Darüber hinaus erfolgt ebenfalls ab dem 15.09.2016 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange so auch des Landkreises Havelland. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahme läuft hier bis zum 15.12.2016.

 

  • Weitere Umsetzung des durch den Kreistag beschlossenen Energiesparkonzeptes im Havelland

Seit August kann im Rahmen der Umsetzung dieses Gesamtkonzeptes nun auch das gemeinsame Projekt des Umweltamtes sowie des Jobcenters „Stromspar-Check“ wirksam werden. Ziel ist es dabei insbesondere für einkommensschwächere Familien/Haushalte im Landkreis eine kostenfreie Überprüfung des Energieverbrauches und Unterstützung bei Maßnahmen für einen künftig geringeren Energieverbrauch in diesen Haushalten zu gewähren. Diese Leistung wird unter Mitwirkung des ASB e. V. Falkensee kreisweit angeboten. Die Gesamtfinanzierung des Projektes konnte jüngst u. a. durch den Landkreis mit zunächst 51.000,00 Euro aus SGB II-Mitteln gesichert werden.

 

  • Zielvereinbarung für das Jahr 2016 mit dem Ministerium für Arbeit des Landes nunmehr abgeschlossen

Der Zielwert für Integrationen von Menschen in den Arbeitsmarkt war im Jahr 2015 mit 2.570 definiert. Mit einem Ist-Wert zum Jahresende 2015 von 2.590 konnte dieses Ziel gerade erreicht werden. Für das Jahr 2016 liegt die Zielerreichung bei 2.340 Integrationen. Es wird schwierig sein, dieses Ziel zu erreichen.