Landkreis Havelland
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Auszug - Verordnung zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Brieselang  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 07.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:45
Raum: Landkreis Havelland, FTZ Friesack
Ort: FTZ Friesack
BV-0180/16 Verordnung zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Brieselang
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela

Sitzungsverlauf

 

Stellvertretender Vorsitzender Mantau weist auf die Beschlussvorlage hin.

 

Zweiter Beigeordneter Dr. Kellner stellt fest, dass die Neu-Festsetzung nach einer Stoppung wieder neu aufgenommen wird. Er informiert, dass der Auftrag vom WAH Nauen ausgelöst wurde. Der Bürgermeister der Gemeinde Brieselang möchte jedoch das Wasserwerk nicht mehr. Somit muss sich der Bürgermeister an die Verbandsversammlung wenden und die Aufhebung beantragen. Ansonsten wird Neu-Festsetzung durchgeführt.

 

Sachkundiger Bürger Jütterschenke informiert, dass damit erhebliche Einschränkungen für die Gemeinde verbunden sind.

 

Zweiter Beigeordneter Dr. Kellner erläutert zum Thema Entschädigungen. Die Gemeinde muss die Verantwortung übernehmen. Der Landkreis hat den Rechtsrahmen zu tragen.

Stellvertretender Vorsitzender Mantau ist das Thema verständlich und weist darauf hin, dass grundsätzlich die Verbandsversammlung entscheidet und einen Beschluss fassen muss.

 

Abgeordneter  Jütterschenke fragt an, warum im Ort das Wasserwerk steht und nicht verlegt wird.

Zweiter Beigeordneter Dr. Kellner erläutert, dass das Wasserwerk schon seit DDR-Zeiten dort ist und bisher keine ausreichende Schutzbetrachtung fand. Das Problem ist kaum zu lösen, weil das Wasserwerk nicht ausreichend geschützt ist.

 

Sachgebietsleiter Untere Wasserbehörde Burkhardt erläutert, warum das Wasserwerk dort steht und nicht wo anders errichtet wurde. Zu DDR-Zeiten wurde das Wasserwerk errichtet. Damals war die Entwicklung rasant, wurde jedoch in der jetzigen Zeit nicht beachtet. Es galt auch ein anderes Wasserrecht.

 

Die Ausschussmitglieder kommen nach den Diskussionen zu der Erkenntnis, dass das Verfahren zurückgestellt werden muss.

 

Zweiter Beigeordneter Dr. Kellner erläutert, was passiert, wenn das Verfahren zurückgestellt wird. Er wird den Landrat darüber informieren.

 

Abgeordneter Jütterschenke bittet um Aufschiebung der Entscheidung bis zum nächsten Kreistag, da aus anderen Sitzungen evtl. Beschlüsse zu erwarten sind. 

 

Zweiter Beigeordneter Dr. Kellner möchte das Thema im Ausschuss abschließen.

 

Abgeordneter Stackebrandt appelliert, dass das Thema im Ausschuss verbleiben sollte und das laufende Verfahren nicht gestoppt wird. Es soll geprüft werden, ob noch geeignete Wasserwerke die Leistungen anbieten können.

Zweiter Beigeordneter Dr. Kellner führt aus, dass das nicht möglich ist. „Die Gemeinde hat die Zeit verschlafen“.

 

Stellvertretender Vorsitzender Mantau votiert, dass die BV an den Kreistag weitergeleitet werden soll. 

 

 

Beschluss

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen der  BV einstimmig zu und überweisen diese an den Kreisausschuss mit der Bitte, den Beschluss im Kreistag erst im Dezember herbeizuführen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig