Landkreis Havelland
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Sitzungsverlauf
Die Vorsitzende, Frau Nermerich, übergibt das Wort an den Dezernenten, Herrn Granzow. Der Grundsicherungsbericht wurde jedem Ausschussmitglied elektronisch zugestellt. Durch das MASGF wurden bislang noch keine Zielwerte zugestellt. Vor wenigen Tagen ist nunmehr der Entwurf einer Zielvereinbarung 2016 eingegangen. Nach Abstimmung in der Dezernentenberatung soll dieser Entwurf angenommen werden. Es wird von Seiten des Landkreises jedoch darauf verwiesen, dass mit dem erheblichen Anstieg von eLb mit Flüchtlingshintergrund, insbesondere der aktuell steigenden Fallzahlen aus den Ländern Somalia und Eritrea, die Zielerreichung, insbesondere bei Integrationen, eine besondere Herausforderung werden wird. Weitere Gründe für die mögliche Unerreichbarkeit des Integrationszieles werden erörtert.
Zu dem Grundsicherungsbericht hat Frau Hinkel, Fraktion DIE LINKE, eine weitere Frage. Auf der Seite 5 des Grundsicherungsberichts ist eine deutliche Abnahme bei den eLb zu erkennen, aber eine Zunahme bei den BG‘s. Wie kommt das zustande? Nach differenzierter Argumentation im Ausschuss bittet Frau Hinkel um weitere Erklärung in der Folgesitzung u.a. auch zu Seite 8 Selbständige, Aufstocker, Kindergeld/Krankengeld. Hier sei die Übersicht fehlerhaft ausgewiesen.
Eine weitere Frage existiert zu der Tabelle auf Seite 8 – befristete und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Fallen unter diese Integrationen alle oder nur die versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse?
Auch dazu wird in der Folgesitzung ausgeführt. Weitere Frage von Frau Hinkel, Fraktion DIE LINKE, auf Seite 9 – Altersstruktur der Langzeitleistungsbezieher, 61 – 65jährige. Wieviel Rentenanträge hat das Jobcenter gestellt?
Dieser Sachverhalt wurde bereits im Mai 2016 durch das Schreiben des Landrates als Antwort auf die gestellte Frage im Kreistag vorgetragen.
Die Vorsitzende, Frau Nermerich, weist nochmals darauf hin, dass zu dieser Fragestellung bereits eine ausführliche Beantwortung erfolgte.
Zum Grundsicherungsbericht gibt es keine weiteren Fragen.
Der Dezernent, Herr Granzow, informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass das Integrationsgesetz des Bundes eine seit dem 06.08.2016 neue Wohnsitzauflage, rückwirkend zum 01.01.2016, festlegt. Die sich hier problematisch abzeichnende Fallgestaltung bedeutet, dass anerkannte Flüchtlinge, die im Havelland gemeldet sind, aber in ein anderes Bundesland (Großstädte), wegen z.B. familiärer Bindungen, verzogen sind, von dort auf der Grundlage oben genannter neuer gesetzlicher Regelung sofort wieder zurück geschickt werden. Der Landkreis kann beispielsweise die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) dieser Wohnungen aus den anderen Bundesländern (Beispiel Stadt Duisburg wird zur Kenntnis gereicht) nicht übernehmen.
Frau Bieber-Langenströher, sachkundige Einwohnerin, möchte wissen, wie ein Umzug bei deutschen Staatsbürgern unter den Bedingungen des SGB II geregelt ist.
Hierzu wird auf die Regelungen nach § 22 (4) SGB II verwiesen.
Frau Bieber-Langenströher fragt weiter, warum das bei diesen Leistungsberechtigten nicht ebenso ist?
Leistungsberechtigte haben sich an diese Rechtsnorm nicht gehalten; bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes mit der rückwirkenden Wohnsitzauflage war dieses Handeln unauffällig.
Frau Richstein, CDU-Fraktion, ergänzt den Dezernenten mit Bezug auf eine erfolgte Landtagsbefassung in ihrer Fraktion, u.a. mit der Vorsitzenden der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Frau Cordt.
Herr Seelbach, Fraktion Grüne/B 90, stellt aus seiner Sicht dar, dass bei einer regelgerechten Rechtsanwendung hier nur zu entscheiden ist, dass diese Menschen in das Land Brandenburg zurück müssen.
Der Dezernent, Herr Granzow, bestätigt dies.
Herr Dombrowski, CDU-Fraktion, äußert sich dahingehend, dass eine Rückwirkung nicht richtig sei. Er stellt in den Raum, seine Möglichkeiten für eine Änderung an dieser Stelle zu nutzen.
Die Vorsitzende, Frau Nermerich, schlägt den Ausschussmitgliedern zwei Termine für eine weitere Ausschusssitzung vor. Die Mitglieder äußern letztlich einvernehmlich, den 15.11.2016 als Termin für die Folgesitzung GuA zu wählen. Dies auch unter der Kenntnis, dass parallel am 15.11.2016 der Ausschuss Regionalentwicklung/Bau-en/Vergaben tagt.
Da keine weiteren Fragen bestehen, schließt die Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her. |
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