Landkreis Havelland
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Sitzungsverlauf
Die Vorsitzende, Frau Nermerich, übergibt das Wort an den Dezernenten, Herrn Granzow. In diesem Jahr wird deutlicher beschrieben, welche Instrumente zur Verfügung stehen und mit welcher Finanzausstattung die Umsetzung erfolgte. Unter Punkt 6.4 Zielvereinbarung - Erhöhung der Anzahl der Integrationen ist beschrieben, dass für das Jahr 2015 die Zielwerte erreicht wurden. Der Dezernent weist darauf hin, dass er unter dem Punkt Sonstiges über die Zielvereinbarung 2016 berichten wird. Die Vorsitzende, Frau Nermerich hinterfragt, ob es noch weitere Fragen zum Punkt 3 gibt.
Frau Hinkel, Fraktion DIE LINKE, hat folgende Fragen:
Auf der Seite 6 geht es um die erfolgreiche Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung 2015. Integration und Beschäftigung ist aus ihrer Sicht nicht unbedingt identisch dargestellt (85 %ige erfolgreiche Arbeitsaufnahme). Wie hoch ist der Anteil, die den Leistungsbezug dauerhaft beendet haben?
Seite 7 – Neuantragsteller: Worum geht es, wenn die Teilnehmer 3 – 6 h 4 x in der Woche anwesend sein müssen? Was machen sie in den 3 h? Der Dezernent, Herr Granzow antwortet auf die erste Frage. Hier ist dargestellt aus welcher internen Segmentierung, welcher Anteil von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB) vermittelt werden konnte. Es ist eben auch für einen großen Teil der Leistungsberechtigten gelungen, die zu einer stärkeren Arbeitsmarktferne gehören, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Das ist unter der Angabe zusammengefassten 85 % zu verstehen. Der Verwaltungsaufwand ist jedoch bei arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten erheblich höher.
Zur Frage Neuantragsteller antwortet der Dezernent, dass durch eine Sofortmaßnahme ermöglicht werden soll, dass ein andauernder Leistungsbezug vermieden wird. Es erfolgt eine Zuweisung in diese Maßnahme mit einer Dauer von maximal 8 Wochen mit dem Ziel, eine unverzügliche Beschäftigungsaufnahme vorzubereiten und sicherzustellen. Der Landkreis verfolgt das Ziel, ohne längeren Leistungsbezug, die Chancen für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Bedürftigkeit, insgesamt die Antragsprüfung auf passive Leistungsgewährung erfolgt parallel. Wenn es notwendig ist, werden die Leistungsberechtigen z. B. auf Bewerbungsverfahren vorbereitet und können dann selbständig oder angeleitet nach Stellen suchen. Das Sofortangebot dient insgesamt wie beschrieben dazu, so schnell wie möglich wieder in ein Arbeitsverhältnis zu kommen.
Frau Hinkel, Fraktion DIE LINKE, hinterfragt weiter, wieviel Arbeitsangebote stehen dem Landkreis Havelland zur Verfügung?
Der Dezernent, Herr Granzow antwortet daraufhin, dass Stellenangebote in umfangreicher Anzahl bundesweit zur Verfügung stehen und über das kreiseigene Stellenportal im Internet des Landkreises abrufbar sind. Das Problem dabei ist, dass die entsprechende Eignung der Leistungsberechtigten oftmals fehlt und Maßnahmen zur verbesserten Eignung eingeleitet werden müssen.
Zu Punkt 4.5 Selbständige – die Zahl dieser Leistungsberechtigten konnte von 360 auf 290 reduziert werden. Frau Hinkel, Fraktion DIE LINKE, möchte wissen, Wieviel dieser Leistungsberechtigten haben die Selbständigkeit aufgegeben und wieviel sind mit der Selbständigkeit aus dem Leistungsbezug entfallen?
Der Dezernent antwortet, aktuell sind noch 260 Selbständige im Leistungsbezug. Das ist immer noch zu viel. Das Dezernat VI bemüht sich auch weiterhin, diese Zahl zu reduzieren, Ziel wäre es, keine selbständigen Unternehmer im SGB II-Leis-tungsbezug zu haben. Eine Erzwingung der Unternehmensaufgabe ist gesetzlich nicht geregelt.
Punkt 5.2 Eingliederungszuschüsse – Frau Hinkel, Fraktion DIE LINKE, stellt die Frage, sind die Eingliederungszuschüsse nicht mit § 16e SGB II identisch und ist die durchschnittliche Förderdauer von 3 Monaten gerecht?
Herr Granzow, Dezernent, antwortet: Rechtsgrundlage ist der § 16 (1) Nr. 5 SGB II (i. V. m. §§ 88 ff SGB III). Die Dauer der Finanzierung erfolgt nach Angemessenheitskriterien auf der Grundlage des § 89 SGB III. Der Eingliederungszuschuss dient dazu, dem Arbeitgeber mit dem Zuschuss die Minderleistungen auszugleichen. Das ist eine Unterstützung für die ersten Monate der Beschäftigung.
Punkt 5.3. Vermittlungsgutschein (VGS) Frau Hinkel, Fraktion DIE LINKE, hinterfragt, wieviel VGS wurden beantragt?
Der Dezernent, Herr Granzow, antwortet, dass im Landkreis Havelland vergleichsweise viele VGS ausgegeben wurden. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält jeder Leistungsberechtigte einen Vermittlungsgutschein. Sinn macht der VGS nur, wenn die Leistungsberechtigten auch motiviert, flexibel und mobil sind. Im Jahr 2015 wurden ungefähr 162 Vermittlungsgutscheine eingelöst eine weitere Erfassung ist nicht eingerichtet.
Punkt 5.7. ESF-Förderung – Auch hierzu hat Frau Hinkel, Fraktion DIE LINKE, Fragen: Was unterscheidet eine ESF-Förderung von einer „normalen“ Förderung? Wie wird das Programm 2016 fortgeführt?
Herr Granzow, Dezernent, antwortet: Der Landkreis nimmt am aktuellen ESF-Bundesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit teil. Für 40 Leistungsberechtigte wurde die Förderung beantragt. Die Umsetzung liegt etwa bei 11 erfolgreich integrierten eLb. Dieses Förderprogramm bereitet erhebliche Probleme in der Umsetzung. Sowohl die Bereitschaft der Unternehmen zur Bereitstellung besetzungsfähiger Stellen als auch der erhebliche Verwaltungsaufwand sind hier zuerst zu nennen. Strategisch geht der Dezernent unter den aktuellen Ressourcen nicht von einer Fortführung über den bestehenden Bewilligungszeitraum aus.
Herr Kielczynski, sachkundiger Einwohner, hat noch Fragen zum Thema Neuantragsteller: Welche Gründe liegen bei einem Verzicht von ALG II vor?
Der Dezernent, Herr Granzow, antwortet: Ein Neuantragsteller beantragt Leistungen. In einer Anzahl von Fällen kommen Antragsteller offensichtlich zu der Erkenntnis, dass die noch fehlenden, aber zur Beibringung aufgeforderten Unterlagen nicht vorgelegt werden, um den Bescheid zu erhalten. Gibt es derart keinen Fortgang im Vorgang, wird nach einer bestimmten Zeit der somit unvollständig gestellte Antrag zurückgereicht oder auch abschlägig beschieden.
Herr Kielczynksi, sachkundiger Einwohner, fragt weiter: Wie unterscheidet sich der Verzicht von einer Ablehnung?
Eine Anzahl von Leistungsberechtigten ist oftmals nicht mehr unter der im Antrag angegebenen Adresse erreichbar. Schreiben zu nachgeforderten Unterlagen werden als unzustellbar zurückgesandt. Dies ist ein Beispiel für eine Fallgestaltung zum wirksam gewordenen faktischen Verzicht. Bei Ablehnung liegen Gründe vor, die nicht zu einer Leistungsberechtigung führen.
Herr Dombrowski, CDU-Fraktion, meldet sich zu Wort. Er ergänzt die Aussagen des Dezernenten und erklärt, wenn ein Leistungsberechtigter einen Antrag stellt, muss er auch Unterlagen bringen. Ist der Antrag nicht vollständig, kann er abgelehnt werden, da fehlt dann die Mitwirkung.
Zu TOP 3 gibt es keine weiteren Fragen. |
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