Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Bemerkung Mit Bezugnahme auf die Verordnung der Bundesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 09.01.2001 ist festzustellen, dass aufgrund der durch die Abgeordneten gemachten und dem Büro des Kreistages vorliegenden Angaben gemäß § 16 genannter Verordnung keine Gründe vorliegen, welche den Ausschluss von der Mitwirkung an der anstehenden Vergabe zur Folge hätten.
Sitzungsverlauf
Herr Appenzeller, Vorsitzender, lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss
Die Mitglieder des Kreisausschusses beschließen,
dass die Firma
Haustechnik Nauen Heizung Sanitär GmbH Schützenstraße 38 14641 Nauen
den Auftrag erhält. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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