Landkreis Havelland
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Auszug - Gründung einer Tochtergesellschaft der Havelland Kliniken GmbH mit Minderheitsbeteiligung des Landkreises Havelland und Leistung einer Kapitaleinlage  

 
 
Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 20:15
Raum: Kulturzentrum Rathenow GmbH, Blauer Saal
Ort: Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow
BV-0139/15 Gründung einer Tochtergesellschaft der Havelland Kliniken GmbH mit Minderheitsbeteiligung des Landkreises Havelland und Leistung einer Kapitaleinlage
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat V Bearbeiter/-in: Witte, Antje

 

Sitzungsverlauf

 

Herr Ernst, Dezernent V, informiert über folgende Ergänzung des Gesellschaftsvertrages des Ausbildungszentrums Gesundheit und Pflege Havelland GmbH im § 4:

 

(1)  Am Stammkapital, das in zwei Geschäftsanteile eingeteilt ist, sind beteiligt:

 

  1. zu 60 % die Havelland Kliniken GmbH mit dem Geschäftsanteil Nr. 1

im Nennbetrag von 120.000,00 Euro

 

  1. zu 40 % der Landkreis Havelland mit dem Geschäftsanteil Nr. 2

im Nennbetrag von 80.000,00 Euro

 

(2)  Auf die Geschäftsanteile sind Einlagen zum Nennbetrag in Geld zu leisten. Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sind sofort in voller Höhe zu leisten.

 

(3)  Die Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile davon ist nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung zulässig.

 

Frau Vollbrecht, Vorsitzende, lässt über die Änderungen abstimmen.

 

Die Mitglieder des Kreistages beschließen die o. g. Zusätze des Gesellschaftsvertrages des Ausbildungszentrums Gesundheit und Pflege Havelland GmbH.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Frau Vollbrecht, Vorsitzende, lässt über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen.


 

Beschluss

 

Der Landrat wird beauftragt,

 

gemeinsam mit der Havelland Kliniken GmbH unter Minderheitsbeteiligung des Landkreises Havelland die Gründung eine Tochtergesellschaft, der

 

Ausbildungszentrum Gesundheit und Pflege Havelland GmbH,

 

auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages zum 01.01.2016 vorzunehmen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, neben der Stammeinlage von 80 T€ (entspricht einem Gesellschafteranteil in Höhe von 40 %) eine zweckgebundene Gesellschaftereinlage in Höhe von 1.920 T€ für die Erfüllung des gemeinnützigen Gesellschaftszwecks der neu gegründeten Tochtergesellschaft einzubringen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig