Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Dienstleistungsvergabe: Gebäudeinnenreinigung in Schulen und Sporthallen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung/Bauen/Vergaben
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus/Bauen
Datum: Di, 09.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50
Raum: Landkreis Havelland, Haus 1, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
BV-0100/15 Dienstleistungsvergabe: Gebäudeinnenreinigung in Schulen und Sporthallen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat IV Bearbeiter/-in: Behnke, Birgit

Für eine Erklärung des Amtsleiters des Amtes für Gebäude- und Immo-bilienmanagement, Herrn Felstow, wird kurzzeitig die Nichtöffentlichkeit der Sitzung hergestellt.

 

Herr Felstow führt aus:

 

Die Firma gepe Peterhoff ist seit dem 01.07.2015 mit der Gebäudeinnenreinigung (Unterhalts- und Grundreinigung) der Schulen und Sporthallen des Landkreises Havelland beauftragt. Der Reinigungsvertrag endet - nach Kündigung durch den Landkreis Havelland - am 30.06.2015.

 

Die Firma gepe Peterhoff streitet sich derzeit mit dem Landkreis Havelland vor dem Landgericht. Es wird von der Firma Peterhoff beklagt, dass das Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement unzulässigerweise Teile des vereinbarten Lohnes einbehalten habe. Damit im Zusammenhang steht die Frage, ob es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag oder um einen Dienstleistungsvertrag handelt. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt, aber die bisherigen Verhandlungen deuten darauf hin, dass die Firma gepe Peterhoff unterliegt. Eine Fortführung vor dem OLG wird erwartet.

 

Bereits in der letzten Ausschreibung wurde gefordert, dass die Firmen für die jeweiligen Objekte Soll-Stunden anzugeben haben. Bei den monatlich vorzulegenden Abrechnungen wurden für die nicht erbrachten Soll-Stunden oberhalb einer Bagatellgrenze entsprechende Abzüge vorgenommen. Im Gegenzug wurden bei einer Überschreitung der Soll-Stunden diese vergütet.

 

Dem Unternehmen wäre es möglich gewesen, im laufenden Vertrag im Einvernehmen mit dem Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement für die einzelnen Objekte aufgrund der Erfahrungswerte der täglichen Reinigung eine Anpassung der Soll-Stunden vorzunehmen; dies wurde von der Firma in keinem Fall gefordert.

 

Nach dieser Erklärung wird die Öffentlichkeit der Sitzung wiederhergestellt.

 

Mehrere Abgeordnete äußern, dass die Vorlage nicht nachvollziehbar sei, und dass es aufgrund der Vorlage als Tischvorlage keine Zeit für eine intensive Beschäftigung gab.

 

Auf die Frage von Frau Brandt, warum die gemachten Erfahrungen bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt wurden, indem andere Zuschlagskriterien gewählt wurden, führt Herr Felstow aus, dass mit anderen Firmen diese Schwierigkeiten bei gleichen Ausschreibungsmodalitäten nicht bestehen.

 

Herr Krüger fragt, warum die Firma gepe Gebäudedienste Peterhoff GmbH aufgrund der Erfahrungen nicht ausgeschlossen wurde. Herr Felstow erläutert, dass das Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement aufgrund der Rechtsgrundlagen des Vergaberechts keine Möglichkeit zum Ausschluss der Firma aus dem Ausschreibungsverfahren  gesehen hat. Dies wurde durch eine Aussage des vom Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement in dem o. g. Prozess beauftragten Fachanwalts, Herrn Dr. Grosse, Berlin, bestätigt.

 

Herr Tschirch bezweifelt einen Zusammenhang zwischen der Qualität der Reinigung und der benötigten Zeit.

 

Die Vorlage wird nicht zur abschließenden Behandlung in den Kreisausschuss überwiesen.