Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Einrichtung von barrierefreien Buslinien im Landkreis (Fraktion GRÜNE)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus
Datum: Mi, 03.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:35
Raum: Landkreis Havelland, DS Nauen, Sitzungssaal 225
Ort: Goethestr. 59/60, 14641 Nauen
BA-0010/15 Einrichtung von barrierefreien Buslinien im Landkreis (Fraktion GRÜNE)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussantrag
Verfasser:Fraktion GRÜNEAktenzeichen:LR 21 01-2/15
Federführend:Büro des Kreistages Bearbeiter/-in: Lieck, Kerstin

 

Sitzungsverlauf

 

Frau Kalischer, die in Vertretung für Herrn Doepner gekommen ist, wirbt noch einmal eindringlich für den Beschlussantrag, insbesondere dafür, dass möglichst viele Linien barrierefrei gefahren werden und diese im Fahrplanbuch, in den Haltestellen-Informationen und im Internet als barrierefrei ausgewiesen werden.

 

Herr Fuhl weist darauf hin, dass dies schon deshalb nicht möglich sei, weil man den Einsatz zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantieren könne. Daraus könnte sich sonst ein Rechtsanspruch ergeben, der womöglich noch eingeklagt werden könnte.

 

Herr Ernst kritisiert, dass der Beschlussantrag gleich vier Forderungen enthält, die so auf keinen Fall erfüllt werden können, sowohl aus finanziellen, technischen und vergaberechtlichen als auch aus zeitlichen Gründen. Havelbus verfüge derzeit über 21 Fahrzeuge, die nicht barrierefrei seien. Sie zu ersetzen würde 6,5 Millionen Euro kosten, die nicht zur Verfügung stünden. Des Weiteren sei auch die geforderte Zeitschiene völlig unrealistisch. Eine Beschließung im Kreistag sowie die Ausschreibung und Lieferung der Fahrzeuge würde mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.

Das Fahrgastinformationssystem sei verbundweit einheitlich, um so den Nutzern die Wiedererkennung zu vereinfachen. Die Veröffentlichung der Fahrpläne erfolge entsprechend der verbundweit einheitlichen Vorgaben und Regelungen. Hier seien bisher noch keine Regelungen zum Ausweis der Barrierefreiheit vorgesehen. Ein Abweichen von diesen Regelungen bedeute eine Abstimmung mit allen im Verbundraum tätigen Unternehmen hinsichtlich einer einheitlichen Verfahrensweise.

 

Ein Festlegen barrierefreier Linien erfordere die Festschreibung der Wagenumläufe der Busse auf den entsprechenden Linien. Ein flexibler Umlauf, wie gegenwärtig praktiziert nach Anruf hinsichtlich Rollstuhlmitnahme bzw. größerer Fahrgastzahlen, wäre dann nicht mehr möglich. So könnte dann ein Rollstuhlfahrer auf einer nicht als barrierefrei gekennzeichneten Linie keinen Transport garantiert bekommen, da die Fahrzeuge bereits gebunden wären. Auch die vielfach praktizierte Fahrer-Wagen-Bindung wäre dann nicht mehr möglich mit der Folge, dass keine Vorteile mehr im Hinblick auf Verantwortung und Sauberkeit bestehen würden.

 

Aber selbst wenn alle Fahrzeuge barrierefrei wären, wäre die Barrierefreiheit noch nicht gewährleistet, da die Kommunen nicht in der Lage seien, alle Haltestellen im Landkreis barrierefrei herzurichten. Dort würden dann auch keine Niederflurfahrzeuge etwas nützen.

 

Im Übrigen gebe es mit der Änderung der Förderrichtlinie ab 2016 ohnehin nur noch dann eine Förderung, wenn der Antrag gemäß § 8 die Barrierefreiheit beinhalte.

 

Aus all diesen Gründen schlägt Herr Ernst den Ausschussmitgliedern vor, den Antrag abzulehnen.

 

Die Ausschussmitglieder widersprechen dem nicht.

 

Auf den Einwand von Frau Kalischer, dass zumindest bestimmte Linien, z. B. in Falkensee oder zum Havelpark, barrierefrei gemacht werden könnten, antwortet Frau Wobeser, dass nicht einmal alle Haltestellen auf diesen Linien komplett barrierefrei seien. Es bestehe derzeit die Möglichkeit, bei Bedarf vorher anzurufen und dann werde ein entsprechendes Fahrzeug eingesetzt, anders wäre die Flexibilität nicht mehr gegeben.

 

Es sei angedacht, dass sich der Verbund mit diesem Thema ab August schon einmal beschäftigen werde. Zurzeit sei die Umsetzung der Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch nicht möglich.

 

Herr Litfin weist darauf hin, dass der Landkreis bei einem Beschluss in der Pflicht wäre, diesen auch umzusetzen, was derzeit eben noch nicht möglich sei.

 

Frau Kalischer ist verwundert darüber, dass das vorliegende Haltestellenkataster keine Aussagen zur Barrierefreiheit enthält. Aus ihrer Sicht wäre es wünschenswert, dies nachzuerheben.

 

Herr Buchta ist davon überzeugt, dass der flexible Einsatz der Fahrzeuge zum derzeitigen Zeitpunkt die beste Lösung sei. Er schlägt vor, dass in der nächsten Amtsdirektorenberatung die neue Förderrichtlinie vorgestellt werden sollte. Dann könnte in den Gemeinden geprüft werden, wo noch Bedarf bestünde und eine dementsprechende Übersicht angefertigt werden.

 

Auch er sehe aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel keine Möglichkeit, den Antrag zu beschließen.

 

Herr Mosel meint, dass es im Interesse des Landkreises liegen sollte zu wissen, welche Haltestellen noch barrierefrei zu gestalten wären.

 

Herr Ernst werde die Anregung von Herrn Buchta aufgreifen, da ohnehin vorgesehen sei, die neue Förderrichtlinie in der nächsten Amtsdirektorenberatung am 19.06.2015 vorzustellen. Er weist darauf hin, dass die Haltestellen sich in Besitz der Kommunen befinden und nicht der Landkreis dafür zuständig sei. Er empfiehlt nochmals, den Antrag abzulehnen.

 

Herr Fuhl schlägt vor, den Antrag in geänderter Form in den Kreisausschuss einzubringen.

 

Als Ergebnis der Beratung im Ausschuss zieht Frau Kalischer den Antrag zurück und will diesen in geänderter Form in den Kreisausschuss einbringen.

 

Herr Schneider weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommunen viele Aufgaben zu bewältigen und nur sehr begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung hätten.