Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Wahlprüfungsentscheidung über den Wahleinspruch des Herrn Werner Zanke vom 30.05.2014 gegen die Gültigkeit der Wahl des Kreistages des Landkreises Havelland am 25.05.2014  

 
 
Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 5
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:20 - 18:50
Raum: Kulturzentrum Rathenow GmbH, Blauer Saal
Ort: Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow
Zusatz: Bemerkung zur Tagesordnung: TOP 7 bis 13: Bei der Entsendung von Vertretern besitzen nach Hare-Niemeyer die Zählgemeinschaft (ZG) bzw. die Fraktion DIE LINKE Vorschlagsrechte. Bei 3 zu vergebenden Sitzen werden 2 Sitze auf die ZG und 1 Sitz auf dieFraktion DIE LINKE verteilt. Bei 2 zu vergebenden Sitzen erhält die ZG beide Sitze, weil ihr vorab ein zusätzlicher Sitz zugeteilt wird. (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 6 BbgKVerf.) Hinweis: Eine Pausenversorgung ist gegen 18 Uhr vorgesehen.
BV-0042/14 Wahlprüfungsentscheidung über den Wahleinspruch des Herrn Werner Zanke vom 30.05.2014 gegen die Gültigkeit der Wahl des Kreistages des Landkreises Havelland am 25.05.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:15.1.7.14
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Schreiber, Juliane

 

Sitzungsverlauf

 

Frau Vollbrecht, Vorsitzende, lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 


Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistages beschließen, dass der Wahleinspruch zulässig ist, aber die Einwendungen gegen die Wahl nicht begründet sind und zurückgewiesen werden. Die Wahl des Kreistages am 25.05.2014 ist gültig.

 

Die Vorsitzende des Kreistages wird beauftragt, die Wahlprüfungsentscheidung den Beteiligten und der Aufsichtsbehörde gemäß § 58 Abs. 1 BbgKWahlG binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig