Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sitzungsverlauf
Herr Dr. Schröder, Landrat, informiert insbesondere über Folgendes:
Der Haushaltsentwurf ist seit dem 24.09.2014 öffentlich ausgelegt. Die Gemeinden werden angehört. Der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2015 stellt sich ausgeglichen dar. Im Finanzhaushalt beträgt das Defizit 6.900.000 Euro und verschlechtert sich gegenüber dem Vorjahr 2014. Aus jetziger Sicht wird es keinen genehmigungspflichtigen Haushalt geben.[1]
Gemäß Kreistagsbeschluss BA-0018/10 vom 29.03.2010 wurden die Abgeordneten des Kreistages und die Wahlbeamten des Landkreises auf eine Mitarbeit mit dem ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit überprüft. Für die Kreistagsmitglieder sind die Unterlagen entsprechend dem Kreistagsbeschluss nachweislich und datenschutzgerecht zu vernichten. Dies wird er demnächst gemeinsam mit der Kreistagsvorsitzenden veranlassen. Die Schreiben, welche die Wahlbeamten betreffen, werden den Personalakten zugeführt. Hinweise gab es hier seitens der Behörde keine.
Aufnahmesoll für 2014: 364 Personen davon aufgenommen: 199 Aktuell untergebracht im HVL: insgesamt 370 Asylsuchende (Stand 31.08.2014) in Gemeinschaftsunterkünften: 261 Personen in Wohnungen: 109 Personen
Von 2008 (94 Asylsuchende) bis 2014 (370 Asylsuchende) ist eine klare lineare Aufwärtsbewegung zu verzeichnen. Das Übergangswohnheim Premnitz ist seit dem 01.07.2014 in Betrieb. Der Umzug der Asylbewerber in das ehemalige ÜAZ in Friesack ist abgeschlossen. Bis Ende September sind alle Übergangswohnheime entsprechend ihrer Kapazität voll belegt.
Quelle: Ausländerzentralregister
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bearbeitet derzeit die Abfall- und Abfallgebührensatzung. Beide sollen ab dem 01.01.2015 gelten. Anlass ist die Vorlage einer neuen Mustersatzung des Landkreistages des Landes Brandenburg, neue Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Getrennt-sammlung von Abfällen sowie die Abfallgebührenkalkulation für 2015 und 2016. Die Beschlussfassungen sollen in der Sitzung am 08.12.2014 erfolgen.
Arbeitsschwerpunkt der unteren Naturschutzbehörde sind seit zwei Monaten die vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vorgelegten zehn Entwurfsfassungen von Natura 2000 Managementplänen und die Fachbeiträge Flora und Fauna des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEP) für den Geltungsbereich des Naturparkes „Westhavelland“.
Bei den Planungen handelt es sich u. a. um Entwürfe zu folgenden Schutzgebieten:
- Unteres Rhinluch/Dreetzer See - Havelländisches Luch - Niederung der Unteren Havel/Gülper See - Mittlere Havelniederung
Bis zum Jahresende erfolgen die öffentlichen Anhörungen zu diesen reinen Fachplanungen.
Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
Auf der ehemaligen Deponie der früheren Fettrecycling Nauen in Schwanebeck wurden von 1978 bis 1996 ca. 22.000 m³ Fettabfälle abgelagert. Die Sanierungskosten belaufen sich auf 6,8 Mio. Euro (netto), welche vom Bund und Land getragen werden. Durch die Ablagerung wurde eine Kontamination des Bodens und des Grundwassers verursacht. Im Rahmen der Stilllegung der Deponie wurde in Form einer vollständigen Beräumung der Fettabfälle, die Rückverfüllung unbelasteten Bodens sowie die Entnahme des kontaminierten Grundwassers durchgeführt. Das geborgene Grundwasser wurde vorgereinigt und als „Abwasser“ einer fachgerechten Entsorgung in der kommunalen Kläranlage Nauen des Wasser- und Abwasserverbandes Havelland (WAH) zugeführt. Die Endabnahme der Sanierungsmaßnahme fand am 03.09.2014 statt.
Am 13.08.2014 wurde der Ergänzungsbau der Schule zur Nutzung übergeben. Zur Gewährleistung des Schulbetriebes am Standort des Oberstufenzentrums Havelland in Nauen ab dem Schuljahr 2014/2015 wurde eine Erweiterung zur Unterbringung der Abteilung 1 (gymnasiale Oberstufe) erforderlich.
Auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 11.06.2012 stellte der Landkreis Havelland an das Land Brandenburg den Antrag, die Landesstraße L 175 in die Baulast des Landkreises zu übernehmen. Dies geschah unter der Voraussetzung der Vorlage einer verbindlichen Zusage zur Förderung von 90 % für Maßnahmen an dieser Straße auf Grundlage der einschlägigen Richtlinie des Landes. Nachdem die Straße in der Ortslage Spaatz instandgesetzt wurde, geschah selbiges 2014 in Prietzen und Wolsier.
Bauanträge eingegangen: 986 BG 2014 (Stand 17.09.2014): 1.132 BG 2014 gesamt (Hochrechnung): 1.600
Das Antragsvolumen bewegt sich somit in etwa auf gleichem Niveau wie im Betrachtungszeitraum des Vorjahres.
Ordnungsbehördliche Verfahren gesamt erledigt (Hochr.): 700
Gebühreneinnahmen BG ist (Stand 17.09.): 962.000 Euro Gebühreneinnahme BG 2014 gesamt (Hochr.): 1.300.000 Euro
Beabsichtigt ist die Abspaltung der Beelitzer Verkehrs- und Servicegesellschaft (BVSG) einschließlich des an den Landkreis Potsdam-Mittelmark zu übertragenden Vermögens zum Stichtag 01.01.2015 (rückwirkend, da Spaltungsvertrag erst nach Vorlage des geprüften und testierten Jahresabschlusses 2014 beurkundet werden kann). Zur Errichtung des havelländischen Verwaltungssitzes wurde, wie geplant, ein Gebäude in unmittelbarer Nähe des Havelbus Betriebshofes in Nauen durch den Landkreis erworben. Die Havelbus Verkehrsgesellschaft wird eine Baugenehmigung vom Landkreis erhalten, um mit der Herrichtung der Räumlichkeiten möglichst zeitnah beginnen zu können.
Der Jahresabschluss 2011 soll in der heutigen Sitzung beschlossen und dem Landrat entsprechend Entlastung erteilt werden. Die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 liegen dem Rechnungsprüfungsamt derzeit zur Prüfung vor. Der Abschluss 2012 steht kurz vor Beendigung der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt.
Die Kulturverwaltung des Landkreises wird für den Kreistag im Dezember mit einer Fortschreibung der „Konzeption zur Erweiterung des Angebotes für den Bereich Musik- und Kunstschule der Musik-, Kunst- und Volkshochschule Havelland“ aus dem Jahr 2007 die aktuellen Entwicklungen insbesondere im Musikschulbereich analysieren und die notwendigen Maßnahmen zur weiteren Musikschulversorgung in der Region Rathenow beschreiben. Die grundsätzlichen Bedingungen zur künftigen Musikschulversorgung in der Stadt Rathenow wurden mit dem Bürgermeister fest verabredet und in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten. Inzwischen ist durch die Fachverwaltung ein Eckpunktepapier erarbeitet worden, in dem die einzelnen Schritte zur Sicherstellung der Musikschulversorgung nach Einstellung des Betriebes der Musikschule Rathenow ab August 2015 aufgezeigt werden.
Die alte Förderperiode ist 2013 ausgelaufen. 2014 war ein „Übergangsjahr“, weil die EU-Richtlinie und darauf fußende Vorschriften des Landes nicht vorlagen. Daher wurde aufgrund der alten Bestimmungen weitergearbeitet. Eine neue Richtlinie des Landes ist erarbeitet, muss aber noch in den Gremien des Landes beraten werden. Die LAG Havelland bewarb sich für die neue Förderperiode 2014 bis 2020. Die Bestätigung als LAG Havelland für die neue Förderperiode vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde bis November 2014 in Aussicht gestellt. Die Ausschreibung des neuen Regionalmanagements wird vorbereitet. Auch hierfür wird die neue Richtlinie benötigt.
Derzeit beginnen verschiedene Wohnungsgesellschaften Mietzinssteigerungen anzukündigen. In einigen Fällen kann die Verwaltung im Bereich SGB II bereits eine Steigerung von bis zu 12 % erkennen. Dies wird Auswirkungen auf die bedeutende Haushaltsposition Kosten für Unterkunft und Heizung haben. Der zuständige Ausschuss Grundsicherung und Arbeit wird in geeigneter Form weiter unterrichtet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bei den Kosten für Unterkunft (Bildung und Teilhabemittel) geringere Zuweisungen an den Landkreis Havelland, als von hier rechtmäßig angefordert, getätigt. Dies bedeutet für den Kreishaushalt bei den Einnahmepositionen im Dezernat VI eine Mindereinnahme von 800.000 Euro. Nach der Rechtsauffassung der Landkreise in Brandenburg ist dieses „Weiterreichen“ einer durch den Bund nicht ausfinanzierten Leistung ein Verstoß gegen geltendes Recht. Das Land hat daher gegen das BMAS beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B1 AS1/14 Klage eingereicht. Der erweiterte Vorstand des Landkreistages Brandenburg empfiehlt nunmehr, das Land unter Fristsetzung zur Zahlung dieser Summe aufzufordern. Das Land Brandenburg darf nach Auffassung des erweiterten Vorstandes des Landkreistages Brandenburg die verrechnungsbedingte Kürzung der Bundesbeteiligung an den KdU nicht an die Landkreise durchreichen, weil das Land nach § 4 Abs.1 des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum SGB II (BbgAG-SGB II) seiner finanziellen Verpflichtung vollständig nachzukommen hätte.
Der Ausschuss Grundsicherung und Arbeit hat sich in seiner letzten Sitzung am 04.09.2014 mit der Entwicklung des Bearbeitungsstandes von Widersprüchen und Klageverfahren im SGB II im Landkreis Havelland beschäftigt. Mit 403 laufenden Widerspruchsverfahren und etwa 500 offenen Klageverfahren liegt der Landkreis im oberen Mittelfeld des Rankings nach aufsteigender Fallzahl. [1] Eventuelle Anträge zum Haushalt sollten spätestens bis 06.11.2014 dem Kreistagsbüro oder der Kämmerei vorliegen, um in der Sitzung des Ausschusses Finanzen/R/P am 20.11.2014 beraten werden zu können.
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