Landkreis Havelland
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Auszug - Anpassung der Betreuungsquotienten für die Finanzierung der kooperierenden Horte an den Verlässlichen Halbtagsgrundschulen Europaschule Ketzin/Havel, Käthe-Kollwitz-Grundschule Nauen und Graf-von-Arco-Grundschule Nauen  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 16:55
Raum: Landkreis Havelland, DS Nauen, Sitzungssaal 225
Ort: Goethestr. 59/60, 14641 Nauen
BV-0031/14 Anpassung der Betreuungsquotienten für die Finanzierung der kooperierenden Horte an den Verlässlichen Halbtagsgrundschulen Europaschule Ketzin/Havel, Käthe-Kollwitz-Grundschule Nauen und Graf-von-Arco-Grundschule Nauen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51 Wol
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane

Sitzungsverlauf

 

Herr Koch verweist auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage. Zur Beschlussvorlage gibt es keine Nachfragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung der Betreuungsquotienten für die Finanzierung kooperierender Horte an den Verlässlichen Halbtagsgrundschulen wie folgt zu:

 

Hort „Havel-KIDS“ Europaschule Ketzin/Havel                                           47 %

Hort der Käthe-Kollwitz-Grundschule Nauen inkl. ASB-Angebot              49 %

Hort der Graf-von-Arco-Grundschule Nauen                                          47 %

 

  1. Der Quotient gilt im Verhältnis zur Schülerzahl der jeweiligen Grundschule in den Klassen 1-6 und für eine Betreuungszeit bis 4 Stunden täglich.

 

  1. Die Finanzierung anhand der neuen Betreuungsquotienten erfolgt ab dem 1. Quartal 2015.

 

  1. Der Beschluss BV-0185/11 des Jugendhilfeausschusses vom 16.02.2011 zur Finanzierungsregelung für den Hort der Graf-von-Arco-Grundschule wird aufgehoben.

 

  1. Der Grundsatzbeschluss BV-0091/09 über Verfahren und Finanzierung im Zusammenhang mit Verlässlichen Halbtagsgrundschulen wird durch diese Ausnahmeregelung im Übrigen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

 

Der TOP 5 wurde einstimmig beschlossen.