Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Informationen des Landrates  

 
 
Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 3
Gremium: Kreistag
Datum: Mo, 07.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 19:30
Raum: Kulturzentrum Rathenow GmbH, Blauer Saal
Ort: Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow
Zusatz: Bemerkung zu TOP 4/5: Um namentliche Benennung der sachkundigen Einwohner/innen für die Ausschüsse und der Mitglieder (Abgeordneten) für den Jugendhilfeausschuss an das BdKT wird bis zum 03.07.2014 gebeten. Hinweis: Es ist keine Pausenversorgung vorgesehen.

 

Sitzungsverlauf

 

Herr Dr. Schröder, Landrat, informiert insbesondere über Folgendes:

 

  • Einlegung einer Beschwerde der Gemeinde Brieselang zum Kreishaushalt 2014

Die Gemeinde Brieselang hat beim Ministerium des Innern (MI) eine Beschwerde bezüglich des Kreishaushaltes 2014 eingelegt. Mit Schreiben vom 04.06.2014 greift das MI sämtliche von der Gemeinde Brieselang vorgebrachten Fragestellungen auf und nimmt umfänglich Stellung. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht ist die Prognose und Einschätzung des Landkreises zur Liquiditätsplanung nicht zu beanstanden. Es liegt auch keine erkennbar fehlerhafte Veranschlagung von Rücklagen vor. Somit ist die Entscheidung des Kreistages kommunalaufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden.

 

  • Übergang von Klasse 6 der Grundschulen in Klasse 7 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zum kommenden Schuljahr

Die Klassenbildung an den Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien im Landkreis wurde unter Federführung des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel abgeschlossen. An allen weiterführenden Schulen ist die Bildung von mindestens zwei Klassen gewährleistet. Keine ist in ihrem Bestand gefährdet. Anders als in den Vorjahren sind die Erstwünsche zum Besuch eines Gymnasiums gesunken, so dass an den Gymnasien nicht mehr Schüler aufgenommen werden müssen, als dies die Errichtungsgenehmigungen vorsehen. Am Marie-Curie-Gymnasium werden nach mehreren Jahren der Aufnahme von 6 parallelen Klassen nur 3 aufgenommen. Im Gegenzug werden an den Oberschulen insgesamt mehr Klassen eingerichtet, was eine Verbesserung der Qualität erwarten lässt.

 

  • Statistische Zahlen zur Mindestlohnprüfung in Umsetzung des Brandenburgischen Vergabegesetzes im Landkreis Havelland

 

Anzahl der Vergaben

2013

2014 per 24.06.

VOB

167

75

VOL

235

97

 

Anzahl der Lohnprüfungen

2013

2014 per 24.06.

VOB

39 Firmen (167 Vergaben)

bisher 2 Firmen

VOL

24 Firmen (235 Vergaben)

bisher 1 Firma

 

Anzahl der Vor-Ort-Prüfungen

2013

2014 per 24.06.

 

1 Unternehmen in Bbg. in betriebl. Buchführung

1 Unternehmen in der Niederlassung in Magdeburg

 

 

 

 

  • Asylbewerber – Aufnahme und Unterbringung

Mit Stand vom Mai 2014 leben 319 Asylsuchende im Landkreis Havelland, davon 105 Personen in Wohnungen. Asylverfahren können von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren Zeit in Anspruch nehmen. Im Jahr 2013 hat der Landkreis ein Interessenbekundungsverfahren zur Akquirierung von Wohnraum durchgeführt. Dieses ist auf geringe Resonanz gestoßen. Im ersten Schritt nach dem durchgeführten Verfahren konnten 5 Wohnungen für 15 Personen durch den Landkreis in Rathenow und Rhinow angemietet werden. Für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung gelten Mindestbedingungen nach einem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie. Im Landkreis bestehen folgende Übergangseinrichtungen:

 

      Rathenow, Birkenweg                            165  Plätze

      Friesack, Standort OSZ                               60 Plätze ÜAZ[1] 80 Plätze

      Premnitz, Alte Waldstr.                               83  Plätze (Beleg. ab 03.07.2014)

      Rathenow, Grünauer Weg 80               100  Plätze (Beleg. ab Dezember 2014)

      Falkensee, Kremmener Str. 60                67  Plätze (Beleg. ab dem 2. Quartal 2015)

 

Derzeit stammen die Asylsuchenden unter anderem aus folgenden Herkunftsländern: Syrien, Russische Föderation, Afghanistan, Pakistan. Sie werden in den Einwohnermeldeämtern angemeldet. Kinder unterliegen der Schulpflicht (Kitakinder analog), benötigen aber insgesamt mehr Zeit um anzukommen. Asylbewerber erhalten Bargeld und versorgen sich selbst. Residenzpflicht gilt für das Land Brandenburg und Berlin. Für jedes Heim wird eine Betreuungskonzeption erarbeitet. Außerdem wird für jedes Heim in Zusammenarbeit mit der Polizei ein Sicherheitskonzept erstellt. Die Betreibung der Heime obliegt dem Landkreis mit Ausnahme des Wohnheimes in Rathenow, Birkenweg. Der Betreiber in diesem Fall ist die AWO. Sie übernimmt auch die soziale Betreuung in den Heimen.

 

Fortschreibung der Prognose (Stand 18. Juni 2014)                            378

Überhang aus 2013:                                                                                                    63

Soll gesamt 2014:                                                                                                  441

 

  • Heranziehung zu den Kosten für die Hortbetreuung von Kindern mit Behinderungen im Grundschulalter

Während die Leistungen zur angemessenen Schulbildung insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ohne Einkommens- und Vermögensprüfung gewährt werden, war der Hort am Nachmittag nach § 55 SGB IX eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und somit einkommens- und vermögensabhängig. Mit der Regelung im § 17 Absatz 4 Kindertagesstättengesetz die rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft tritt, sind die mit dem Hortbesuch in Zusammenhang stehenden behinderungsbedingten Leistungen ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner Eltern zu erbringen. Die entstehenden Kosten werden den örtlichen Trägern der Sozialhilfe nach dem im AG SGB XII geregelten Verfahren erstattet.

 

  • 4. Havelländisches Seniorensportfest

Am 03.09.2014 findet das 4. Havelländische Seniorensportfest auf dem Sportplatz an der B 5 in Dallgow-Döberitz statt.

 

  • Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung

Das Jugendamt des Landkreises Havelland hat Qualitätsstandards für Kindertagesstätten entwickelt. Seitdem nutzt eine große Anzahl an Einrichtungen dieses kreiseigene Instrument für die Weiterentwicklung ihrer pädagogischen Arbeit, der Konzeption und der Rahmenbedingungen. Die Fortschritte in den Kitas sind sicht- und spürbar.

 

  • Kommunale Abfallbilanz 2013

Die kommunale Abfallbilanz für das Jahr 2013 ist abgeschlossen und wurde beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eingereicht. Die kommunale Abfallbilanz ist Grundlage für die Abfallmengenplanung für die Jahre 2015, 2016 und Folgejahre. Für das Jahr 2013 wurden insgesamt 47.100 t (- 1,78 % gegenüber 2012) durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfasste Abfallmengen festgestellt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

 

aus Holsystemen:

Haus- und Geschäftsmüll                            23.424 t              (+ 1,20 % gegenüber 2012)

Altpapier                                                                        8.918 t              (+ 0,57 % gegenüber 2012)

Sperrmüll                                                                        5.979 t              (- 1,35 %  gegenüber 2012)

 

aus Bringsystemen:

Wertstoffhöfe u. Schadstoffmobil                8.430 t              (- 11,38% gegenüber 2012)

 

aus kombinierten Hol- u. Bringsystemen:

herrenlose Abfälle                                             349 t              (- 4,78              % gegenüber 2012)

 

Der Kreistag und seine Fachausschüsse werden sich noch in diesem Jahr mit der  Einführung der Biotonne befassen. Die Vorbereitungen sollen bis Dezember 2015 getroffen werden. Aus Sicht des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz werden sich die Kosten des ökologisch vorteilhaften Systems in zumutbarer Höhe bewegen.

 

  • Ausschreibung von Kehrbezirken und Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister

Aufgrund der Aufgabenübertragung vom Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten auf die Landkreise, musste der Landkreis 12 Kehrbezirke ausschreiben und in einem Auswahlverfahren besetzen. Die Bestellung des jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeisters erfolgt in Kürze.

 

  • Messeinrichtung für digitale Geschwindigkeitsüberwachung

In Brieselang, OT Zeestow, und in Nauen, OT Lietzow, erfolgte die Inbetriebnahme einer jeweils neuen stationären digitalen Messeinrichtung zur Kontrolle der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

 

 

 

  • Vergabe "Asylbewerberheim Rathenow, Grünauer Weg" – Beschwerde Fa. Sander

Im Nachgang zur Entscheidung über die Vergabe zur Errichtung eines Asylbewerberheimes am Grünauer Weg in Rathenow (Beschluss des Kreistages vom 28.04.2014) erfolgten von der nicht zum Zuschlag gekommenen Firma Sander Handelsgesellschaft mbH Wandlitz, verschiedene Aktivitäten, da das Unternehmen die Richtigkeit des Vergabeverfahrens und damit die Vergabeentscheidung anzweifelt. Das Unternehmen legte unter anderem Beschwerde beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg als Aufsicht über das kommunale Auftragswesen ein. Die Stellungnahme des Landkreises ging dem Ministerium am 16.06.2014 zu. Mit Schreiben vom 02.07.2014 teilte das Innenministerium mit, dass keine vergaberechtlichen Verstöße festgestellt wurden. Darüber hinaus war der örtlichen Presse zu entnehmen, dass die Firma Sander Handelsgesellschaft mbH beabsichtigt, den Landkreis auf Schadensersatz zu verklagen.

 

  • Reinigung der Regenwassereinläufe an Kreisstraßen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslagen

Für die Abwasserbeseitigung sind gemäß Brandenburgischem Wassergesetz auf ihrem Gebiet die jeweiligen Gemeinden zuständig, soweit nicht andere zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind. Für den Bereich an öffentlichen Verkehrsanlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist eine solche Ausnahme im Brandenburgischen Wassergesetz geregelt. Durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2011 wurde festgestellt, dass die Reinigung der zur Straße gehörenden Regenwassereinläufe und Sinkkästen bundesrechtlich dem Regime der Abwasserbeseitigung zugewiesen wird, weil diese Einrichtungen dem Sammeln und Fortleiten des im Bereich der befestigten Straßenflächen anfallenden Niederschlagswassers dienen. Den Gemeinden wurde vom Landkreis Havelland angeboten, dass für die Reinigung der Einläufe an Kreisstraßen in der Ortslage eine Vereinbarung geschlossen wird, nach der der Kreisstraßenbauhof gegen Vergütung die Reinigung weiter durchführt. Im Ergebnis haben vier Gemeinden Interesse bekundet, eine Vereinbarung abzuschließen (Stadt Ketzin, Gemeinde Milower Land, Ämter Nennhausen (befristet) und Rhinow). Zwei Gemeinden reinigen die Einläufe in Eigenregie (Stadt Rathenow, Gemeinde Wustermark). Die übrigen Gemeinden haben noch nicht entschieden (Stadt Nauen, Gemeinde Schönwalde-Glien, Amt Friesack).

 

  • Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge

Der Landkreis hat bislang 20 Menschen, die dem Bürgerkrieg in Syrien entflohen sind, aufgenommen. Weitere 10 Flüchtlinge aus Syrien sind angekündigt. Die Finanzierung erfolgt nach dem SGB II. Die Leistungsgewährung wird in vollem Umfang sichergestellt. Eine Vermittlung in Arbeit dieser Menschen gestaltet sich in annähernd allen Fällen zunächst als sehr schwierig.

 

  • Einführung der elektronischen Akte im Jobcenter

Die Annahme von Dokumenten im Dezernat Jobcenter (persönlich vorgelegte und per Post zugestellte) erfolgt nur noch zum Zwecke der Digitalisierung. Dokumente werden bei persönlicher Vorlage nach dem scannen sofort zurückgereicht. Per Post zugeleitete werden zurückgegeben bzw. nach einer Frist vernichtet. Nach nunmehr vier Monaten kann festgestellt werden, dass in dieser Zeit 200.000 Dokumente elektronisch den jeweiligen Akten zugefügt wurden. Der vorhandene Papier-Aktenbestand muss künftig verstärkt sukzessive in die elektronische Akte aufgenommen werden.

 

  • Mindereinnahmen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU)

Das Ministerium für Arbeit des Landes hat am 09.04.2014 nunmehr verbindlich eine bislang nur angekündigte Verrechnung, der aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit in 2012 zu viel abgerufenen Beiträge für Leistungen bei Bildung und Teilhabe vollzogen. Nach der Rechtsauffassung der Landkreise in Brandenburg ist dieses „Weiterreichen“ einer durch den Bund nicht ausfinanzierten Leistung ein Verstoß gegen geltendes Recht. Das Land hat seinerseits gegen den Bund Klage auf Ausfinanzierung erhoben.

 

  • Start des Projektes „Aktiv in Unternehmen“

Projektstart ist in der 28. Kalenderwoche zunächst in drei Unternehmen, die sich in diesem Rahmen als „Partner des Landkreises erklärt und für die Wirtschaftsbranchen Logistik, Garten- und Landschaftsbau sowie Automobilzulieferer und -aufbereitung eine hervorgehobene Bedeutung im Havelland haben. In dem Projekt erhalten erwerbsfähige Leistungsbezieher über einen Zeitraum von 6 Monaten erstmals langfristige Erprobungs- und Anlernmöglichkeiten in der realen Arbeitswelt. Rechtsgrundlage dieses Modells ist der § 16 f SGB II.

 

  • Ausschüttung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam

In der Verbandsversammlung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam am 04.07.2014 wurde mitgeteilt, dass der Landkreis aus dem Jahresüberschuss 2013 circa 1.113.000 Euro erhalten wird.

 

 


[1] Überbetriebliches Ausbildungszentrum