Landkreis Havelland
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Auszug - Verordnung zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Rhinow  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit
Datum: Mi, 22.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15
Raum: Landkreis Havelland, DS Nauen, Sitzungssaal 225
Ort: Goethestr. 59/60, 14641 Nauen
BV-0422/13 Verordnung zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Rhinow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela

Sitzungsverlauf

Sitzungsverlauf

 

Der Abgeordnete Herr Dr. Vödisch fragt an, ob die anderen Wasserschutzgebiete im Landkreis Havelland später auch neu festgesetzt werden müssen oder anders formuliert, ob es künftig laufend solche Verfahren geben wird.

 

Frau Fliegner kommentiert, dass die Zuständigkeit für die Wasserwerke (fördern bis zu 2.000 m³ am Tag) beim Landkreis Havelland liegt. Für die größeren Wasserschutzgebiete ist das Landesumweltamt zuständig. Bis 2015 sollten die größeren Wasserschutzgebiete nach dem alten Landeswassergesetz neu festgesetzt werden. Der Aufwand zur Bearbeitung der Verfahren ist sehr hoch und nicht zu schaffen, demzufolge wurde diese Frist aus dem neuen Landeswassergesetz gestrichen. Ziel ist seitens des Umweltamtes (untere Wasserbehörde), jedes Jahr ein bis zwei (von insgesamt 10) Wasserschutzgebiete neu festzusetzen.

 

Herr Dr. Kellner teilt zur Information Folgendes mit:

 

Das vor Kurzem neu festgesetzte Wasserschutzgebiet war das vom Wasserwerk Nauen.

 

Anlässlich des Antrages vom Wasser- und Abwasserverband „Havelland“ (WAH) wurde vom Landkreis Havelland zudem das Verfahren für das Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Gohlitz eröffnet. Aufgrund der massiven Einwände wurde dieses Verfahren jedoch ausgesetzt, um nun nach Lösungen der aufgezeigten Nutzungskonflikte zu suchen. Möglicherweise kann eine Verlegung des am dichtesten an der Kreisstraße liegenden Brunnens zur Entschärfung des Konfliktes beitragen. Geprüft werden hier auch Fördermöglichkeiten.

 

Der Abgeordnete Herr Granzow bittet um die Benennung der Einwände und Hinweise, welche in die Verordnung eingearbeitet wurden.

 

Herr Burkhardt teilt mit, dass es sehr wenig Anregungen und Hinweise bei Änderungsbedarf zum Wasserschutzgebiet Rhinow gab.

 

Der Abgeordnete Herr Stackebrandt fragt an, ob das Schutzgebiet „An der Lötze“ aufgegeben wird oder als Wasserschutzgebiet bestehen bleibt.

Nachsatz hierzu: Mit dem Wasserschutzgebiet „An der Lötze“ ist das Wasserwerk Semlin am Südufer des Hohennauener Sees gemeint. Dieses Wasserwerk ist stillgelegt; das entsprechende Wasserschutzgebiet ist aufgehoben.

 

Herr Burkhardt teilt mit, dass die stillzulegenden Wasserwerke durch Schutzgebiete alle per Extra-Verordnung aufgehoben werden. Alle ein bis zwei Jahre wird landesweit veröffentlicht, welche Schutzgebiete aufgehoben werden. Solange sie nicht aufgehoben sind, gelten sie nach wie vor.

 

 

Der Abgeordnete Herr Granzow fragt an, wie die Kontrolle erfolgt.

 

Frau Fliegner informiert, dass in der unteren Wasserbehörde nur eine Mitarbeiterin für die Trinkwasserschutzgebiete und die Kontrolle zuständig ist. Entsprechenden Anzeigen wird nachgegangen.

 

Herr Dr. Kellner führt aus, dass die Kontrollen sich nur auf die Grundstücke beziehen. Wenn es um die Kontrolle des Verkehrs geht, ist die untere Wasserbehörde nicht dazu berechtigt (Eingriff in den rollenden Verkehr). Bei entsprechenden Verdachtsfällen ist Amtshilfe einzuholen (Polizei, Bundesamt für Güterverkehr, Zoll). Hierfür ist jedoch nicht genügend Personal vorhanden.

 

Herr Dr. Rackwitz, Vorsitzender, lässt über die BV-0422/13 abstimmen.

 

Die BV-0422/13 wird einstimmig in den Kreisausschuss überwiesen.