Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Der Dezernent, erläutert den Kreisbericht zur Grundsicherung. Die ausgereichte Vorlage hat den Datenstand vom Dezember 2013 zur Grundlage. Damit ist eine über 12 Monate ausgewiesene Jahresbilanz nunmehr vorgelegt. Er weist darauf hin, dass der Bericht im Internet verfügbar ist. Es wird auf Punkt vier, Seite sechs aufmerksam gemacht. Bereits in vorherigen Fachausschusssitzungen wurde über die Zielvereinbarung 2013 gesprochen. Er informiert, dass ein Abrechnungsgespräch mit dem Landesarbeitsministerium geführt wurde. Dabei wurde erörtert, dass die Integrationsquote 2013 schwer zu erreichen sein wird (vgl. Ausführungen in vorangegangener Sitzung Grundsicherung und Arbeit). Nunmehr kann festgestellt werden, dass die Integrationsquote als ein von zwei mit Werten beziffertes Ziel in der Zielvereinbarung knapp erreicht ist. Die Verhandlungen zur Zielvereinbarung 2014 mit dem Landesarbeitsministerium sind noch nicht abgeschlossen, die vorgelegten Angebote werden in Potsdam geprüft. Das Landesministerium zeigt sich derzeit mit dem vorgelegten Angebot nicht einverstanden. Von Seiten des Landkreises wird vorgetragen, dass Sondereffekte in 2013 (Zalando, Amazon) für 2014 nicht zu erwarten sind und als „Einmaleffekte“ nicht in die Angebotsbildung einfließen dürfen. Der bestehende Dissens ist erst nach Verhandlung zwischen dem Landesarbeitsministerium mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu den Landeszielen für die kommunale Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II (7 Landkreise) weiter verhandelbar.
Die Vorsitzende, bedankt sich und eröffnet für die Mitglieder die Diskussion.
Herr Stackebrandt, BAUERN PLUS, hinterfragt, ob die im Kreisbericht hinterlegte Anzahl von Ein-Personen-Haushalten in Höhe von 4.499 überprüft wurde. Sie erscheint ihm hoch.
Der Dezernent antwortet, dass tatsächlich die Masse der Bedarfsgemeinschaften aus Ein-Personen-Haushalten besteht. Eine Prüfung erfolgt regelmäßig, auch bereits als es noch nicht gesetzlich vorgeschrieben war. Die „Grauzone“ wird jedoch nicht bestritten. Durch ein Sachgebiet (93.5) im Amt für Leistungsgewährung unter Herrn Amtsleiter Müller erfolgt dieser Verwaltungsvollzug. In diesem Sachgebiet ist ein Außendienst angesiedelt, er besteht aus zwei Sachbearbeitern. Eine derartige Prüfung ist mit einer der Änderungen des SGB II nunmehr vorgeschrieben.
Herr Stackebrandt möchte wissen, wie viele Monate sich hinter dem „grünen Balken“ auf Seite sechs verbergen.
Der Dezernent antwortet, dass es sich hier um 12 Monate handelt.
Herr Stackebrandt möchte weiter wissen, wie lange Integrationen Bestand haben (Nachhaltigkeit).
Der Dezernent berichtet, dass eine Nachhaltigkeit der Integration nicht direkt messbar ist, in Einzelfällen erfolgt eine Beobachtung des Fallverlaufs und eine Auswertung. Ein statistischer Wert über die Nachhaltigkeit kann nicht vorgestellt werden.
Herr Stackebrandt führt ein Beispiel aus der Praxis an (Möbelbörse, Antragsberatung bei Trägern) und möchte wissen, welche Rolle weiterhin Beratungsdienste/-leistungen spielen werden.
Herr Granzow antwortet, dass Beratungsleistungen eine große Rolle spielen und dies mittels öffentlicher Beschäftigungsförderung regelmäßiges Verwaltungshandeln des Landkreises ist.
Herr Stackebrandt würdigt die gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Dezernates Grundsicherung und Arbeit im Landkreis, er nimmt hier Bezug auf ein Wohnungsunternehmen in welchem er als Aufsichtsrat Verantwortung trägt.
Frau Hinkel, DIE LINKE., möchte noch einmal das Thema Integrationen in Zalando und Amazon aufgreifen. Amazon ist zurzeit mit dem Auslaufen von befristeten Arbeitsverträgen in die Schlagzeilen gekommen. Dies war auch Thema in der letzten Fachausschusssitzung, wo über das Auslaufen bereits unterrichtet wurde. Ihr war aber nicht bekannt, dass auch Verträge noch im gleichen Jahr auslaufen. Für die Vermittlung dieser befristet beschäftigten, ehemaligen Leistungsberechtigten wurde ein großer Aufwand betrieben. Sie möchte wissen, wie verhindert werden kann, dass Mittel von den genannten Firmen nur „abgegriffen“ werden.
Der Dezernent stellt noch einmal dar, dass Amazon hauptsächlich für das Weihnachtsgeschäft zusätzlich befristet eingestellt hatte und somit kein unerwartet neuer Umstand eingetreten sei. Dies wurde insbesondere in den Vorbereitungsgesprächen durch die zuständigen Sachbearbeiter Integration im Amt 92 auch gegenüber den Leistungsberechtigten kommuniziert. Es besteht weiter ein ständiger Kontakt durch „vor Ort“ agierende Sachbearbeiter des Jobcenters. Von der Betriebsleitung Amazon wurde signalisiert, dass es zur Osterzeit, also das sogenannte Frühjahrsgeschäft, eine zweite Spitze an zusätzlichem Personalbedarf geben würde und daher auf die zunächst befristet beschäftigten Mitarbeiter erneut zurückgegriffen würde. Auch dies war ein abgestimmtes Agieren des Unternehmens. Bereits in der letzten Fachausschusssitzung hat der Dezernent während der Erörterung dieses Themas auf damalige direkte Nachfrage von Herrn Kothe, CDU Fraktion, ausgeführt, dass für den Landkreis das entscheidende Kriterium der aufstockende Leistungsbezug sei. Bekanntlich sind gerade in den in Rede stehenden Unternehmen Zalando und Amazon nur in sehr wenigen Ausnahmefällen aufstockende Leistungsbezüge nach Arbeitsaufnahme entstanden. Dies war als besonders erfolgreich eingeschätzt worden. Herr Granzow hat seinerzeit als Erklärung für diese wenigen Fälle, die hohe Anzahl von Mitgliedern in einer Bedarfsgemeinschaft genannt.
Frau Vollbrecht möchte wissen, ob man die Anzahl ermitteln kann, wie viele befristet Beschäftigte derzeit das Ende der arbeitsvertraglichen Befristung erreicht hätten.
Der Dezernent führt aus, dass dies zurzeit mit statistischen Mitteln im Fachverfahren nicht möglich ist. Das Fachverfahren unterliegt einer großen Belastung, zusätzliche Auswertungen bedeuten immer auch weiteren Kapazitätsentzug.
Herr Maaß, SPD-Fraktion, hinterfragt die statistischen Angaben zu Widersprüchen und Klagen. Er stellt fest, dass sich die Bestände wenig geändert haben und möchte wissen, ob dies positiv oder negativ zu werten ist. Ferner möchte er wissen, ob man pauschal einen Zeitraum benennen kann bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung gefallen ist.
Herr Granzow, erläutert bei Klageverfahren sei positiv zu werten, dass die Höhe des Bestandes vergleichsweise gering gegenüber anderen Landkreisen ist. Negativ ist zu werten, dass es keine erhebliche Reduktion des Bestandes bei Klagen gibt. Als pauschalen Zeitraum gelten etwa zwei Jahre. Er weist darauf hin, das auch aufgrund des direkten Kontaktes mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Angabe Name und Tel.-Nr. im Bescheid) eine Klärung oft ohne einen Widerspruch oder ein Klageverfahren möglich ist.
Herr Müller ergänzt, dass auch Verfahren laufen, die mittlerweile einen Zeitraum von drei bis vier Jahren umfassen (Weiterführung in der nächst höheren Instanz) und das eine positive Entwicklung bei Widersprüchen mit einer Reduzierung von 50 % gegenüber 2011 zu verzeichnen ist.
Herr Maaß regt an Verfahrensausgänge in geeigneten Kategorien bekanntzugeben.
Der Dezernent sagt die Vorstellung in der nächsten Fachausschusssitzung zu.
Die Vorsitzende, Frau Vollbrecht, bedankt sich für den Bericht, die geführte Diskussion und hält fest, dass der Bericht von den Mitgliedern zur Kenntnis genommen wurde.
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