Beschlussvorschlag:
Antragssteller*innen im Leistungsbezug – insbesondere solchen mit schulpflichtigen Kindern – werden durch das Jobcenter die Kosten für eine internetfähiges mobiles Endgerät bzw. einen Laptop bis zu einer Höhe von 600 € und für einen damit zusammenhängenden Internetzugang erstattet.
Das Jobcenter refinanziert sich diese Kosten u.a. durch Antragstellung beim 550-Millionen-Euro-Sofortprogramm der Bundesregierung „550 Millionen Euro für digitales Lernen.