Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Die Kreisverwaltung Havelland setzt sich beim Jobcenter dafür ein, dass die Löhne von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsempfänger*innen (umgangssprachlich sogenannte Aufstocker*innen) durch das Jobcenter verpflichtend auf Rechts- bzw. Sittenwidrigkeit überprüft werden.
Hierzu soll vom Jobcenter bei der Abgabe von Einkommensbescheinigungen überprüft werden, ob eine rechtmäßige Lohnzahlung nach Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn auch tatsächlich erfolgt. Liegt eine Rechtswidrigkeit bei der Entlohnung vor (z. B. durch Entlohnung unter dem Mindestlohn), soll das Jobcenter Kontakt zu den betreffenden Arbeitgeber*innen aufnehmen und auf Abhilfe drängen bzw. ggf. Sanktionen gegen diese einleiten. Sollte eine Rechtswidrigkeit des Lohnes vorliegen, soll das Jobcenter nach Ablauf der ersten sechs Monate einer neu aufgenommenen Beschäftigung die Entlohnung erneut prüfen und danach gegenüber den betreffenden Arbeitgeber*innen den Mechanismus nach Satz 2 anwenden. Weiterführende Regelungen nach Mindestlohn-Gesetz oder SGB II bleiben davon unberührt.