TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung/Informationen |
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Ö 2 |
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Bericht aus dem Jugendamt |
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Ö 3 |
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Bestätigung der Niederschrift vom 07.06.2017 |
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Ö 4 |
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Frühkindliche Elternberatung im westlichen Havelland (mit sogenannter Schreiambulanz) - Kleeblatt e. V. Zentrum für Familien, Frauen und Kinder |
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BV-0275/17 |
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Ö 5 |
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Frühkindliche Elternberatung im Sozialraum Nauen (mit sogenannter Schreiambulanz) - Familien- und Generationszentrum (FGZ) |
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BV-0276/17 |
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Ö 6 |
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2. Änderung der Richtlinie für "Andere Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis Havelland" |
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BV-0277/17 |
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Ö 7 |
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Verlängerung der Laufzeit von geförderten Stellen in der Kinder- und Jugendarbeit (PKR) ab 01.01.2018 bis 31.12.2019 |
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BV-0278/17 |
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Ö 8 |
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Auslobung der Trägerschaft für eine PKR-Stelle in Falkensee |
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BV-0285/17 |
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Ö 9 |
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Richtlinie Vollzeitpflege |
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BV-0280/17 |
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Ö 10 |
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Entscheidung über die positive Votierung von Förderanträgen im Rahmen des Landes- und des Bundesinvestitionsprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung |
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BV-0281/17 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt: - Es werden nur Investitionsmaßnahmen berücksichtigt, die der Schaffung von neuen Betreuungsplätzen dienen.
- In jedem Amt/jeder amtsfreien Gemeinde wird nur ein Investitionsvorhaben für die Förderung ausgewählt.
- Eine positive Votierung erfolgt wie in Anlage 1 ersichtlich. Die Höhe des Förderzuschusses aus dem Bundesinvestitionsprogramm oder dem Landesinvestitionsprogramm je Maßnahme ist dort beziffert.
- Sollten im Verlauf des Förderverfahrens weitere Mittel verfügbar werden, wird die Fördersumme für die in Anlage 1 aufgeführten Vorhaben erhöht.
- Die positive Votierung der Investitionsvorhaben wird mit der Erwartung verknüpft, dass die kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden in ihren Zuständigkeitsbereichen zeitnah Maßnahmen zur Schaffung aller gemäß Kita-Bedarfsplan erforderlichen Betreuungsplätze planen und umsetzen bzw. vorzugsweise freie Träger damit beauftragen.
- Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, zeitliche und örtliche Planungen zur Schaffung der erforderlichen Plätze von den kreisangehörigen Ämtern und amtsfreien Gemeinden abzufordern und dem Jugendhilfeausschuss darüber Bericht zu erstatten, spätestens im Herbst 2018.[1]
[1] Herr Wellmann, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, erklärt den Mitgliedern, dass sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung in seiner Sitzung vom 05.09.2017 auf einen Änderungsantrag zur BV-0281/17 geeinigt hat. Der Antrag enthält die zwei Ergänzungspunkte 5. und 6. im Beschlusstext. |
Ö 11 |
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Auswertung der Jugendförderung 2015 |
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MV-0066/17 |
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Ö 12 |
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Jugendförderplan 2017/2018 |
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BV-0268/17 |
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Ö 13 |
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Verschiedenes |
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N 14 |
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Sonstiges |
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