Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, sich mit folgendem Vorgang zu befassen:
Die Verwaltung beabsichtigt, den Durchschnittssatz der derzeit gültigen Vergütungsregelung zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 KitaGesetz neu festzustellen.