Beschluss
Die Mitglieder des Kreistages beschließen, dass auf Seite 184/185 im Punkt LLF 3 „Erhalt und Renaturierung von Mooren/Maßnahmen zum Wasserrückhalt“ unter Handlungsschritte nach Ermittlung geeigneter Flächen folgender Text eingefügt wird:
Als geeignete Flächen kommen ausschließlich solche in Frage, deren Vernässung bzw. deren Einbeziehung in den Wasserrückhalt keine negativen Auswirkungen auf Wohnstandorte mit sich bringt.